Klasse B + BF17:

 

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

 

Einschluss AM und L

 

 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

 

 

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren)

 

 

Ausbildung Theorie:

 

- Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

 

- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

 

 

Ausbildung Praxis:

 

- Grundausbildung: Übungsstunden

 

- Sonderfahrten:

 

   Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten

 

   Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten

 

   Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten

 

 

Prüfung Theorie:

 

- 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC